Massaker von Hula (Syrien)

Das Massaker von Hula ereignete sich am 25. und in den Morgenstunden des 26. Mai 2012 in der zur syrischen Gemeinde Hula (auch Haula oder al-Hula, arabisch الحولة) gehörenden Siedlung Taldau (auch Taldou, arabisch تلدو). Nach bisherigen Berichten gab es dabei 108 Tote, davon 49 Kinder, 34 Frauen und 25 Männer sowie über 300 Verletzte.[1] Die große Mehrheit der Getöteten wurde aus kürzester Entfernung in ihren Wohnungen erschossen, nur wenige der Opfer kamen in Gefechten oder durch Granatbeschuss ums Leben. Das Massaker steht vor dem Hintergrund des Aufstands in Syrien und wird vorrangig Angehörigen der regierungstreuen Schabiha-Milizen angelastet.

Die syrische Regierung machte aufständische Kämpfer für das Massaker verantwortlich und wies jede eigene Verantwortung zurück. Der UN-Menschenrechtsrat trat wegen des Massakers zu einer Sondersitzung zusammen, verurteilte Haltung und Vorgehen Syriens und forderte die Verfolgung der Täter durch den Internationalen Strafgerichtshof.[2] Parallel dazu kam es zur verstärkten internationalen Isolierung der Regierung von Präsident Baschar al-Assad, was sich unter anderem in der Ausweisung syrischer Diplomaten durch die USA, Großbritannien, Frankreich, Japan, Türkei, Deutschland, die Schweiz und weitere Staaten äußerte.

In ihrem am 15. August 2012 veröffentlichten Bericht erklärte die vom UN-Menschenrechtsrat eingesetzte Syrien-Untersuchungskommission, dass Truppen der Regierung sowie mit ihr verbündete Schabiha-Milizen für die Tötungen in Hula verantwortlich seien.[3][4] Die Kommission stützte sich auf Analysen der Zugangswege zu den Tatorten, der Loyalitäten der Opfer, der Sicherheitslage in dem Gebiet zum Tatzeitpunkt einschließlich der Position eines Kontrollpunktes der Regierungstruppen, sowie der Auswertung von Aussagen von Überlebenden und Augenzeugen, und berücksichtigte dabei die im offiziellen Bericht der syrischen Regierung gemachten Angaben.[4] In einem vorläufigen, am 26. Juni veröffentlichten Bericht hatte die Kommission unter Vorsitz des brasilianischen Menschenrechtsexperten Paulo Sérgio Pinheiro noch keine Gewissheit ausgedrückt, aufgrund der ihr damals vorliegenden Erkenntnisse aber bereits signalisiert, eine Verantwortung regierungstreuer Kräfte für wahrscheinlich zu halten.[5] Regierungstreue Kräfte hätten von ihren Positionen nicht nur den leichteren Zugang zu den konkreten Tatorten gehabt, sondern die Tötungen wiesen auch Ähnlichkeiten zu anderen untersuchten Vorfällen der Vergangenheit auf, für die die Verantwortung der Regierung (teilweise im selben Bericht) dokumentiert sei.[6]

  1. Most Houla victims killed in summary executions: U.N. (Memento vom 30. Mai 2012 auf WebCite) – Reuters-Meldung vom 29. Mai 2012 (archiviert).
  2. Statement by Navi Pillay, High Commissioner for Human Rights to the Human Rights Council 19th Special Session on „The deteriorating human rights situation in the Syrian Arab Republic and the killings in El-Houleh“ Geneva, 1 June 2012.
  3. Syrian Government forces and anti-Government groups responsible for war crimes: UN Commission of Inquiry (PDF; 73 kB), Pressemitteilung des Hochkommissariats für Flüchtlinge der Vereinten Nationen vom 15. August 2012 (englisch).
  4. a b Report of the independent international commission of inquiry on the Syrian Arab Republic (Word-Dokument, 9,16 MB, 102 Seiten), Bericht der unabhängigen Syrien-Untersuchungskommission der Vereinten Nationen vom 15. August 2012, speziell zu Hula Seiten 10–12 und 64–68 (englisch).
  5. „nevertheless the CoI considers that forces loyal to the Government may have been responsible for many of the deaths.“ Oral Update of the Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic (PDF; 1,1 MB), Mündlicher Zwischenbericht der Syrien-Untersuchungskommission des UN-Menschenrechtsrates vom 26. Juni 2012, Punkt 55 (Seite 11), abgerufen am 4. Juli 2012 (englisch).
  6. Oral Update of the Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic (PDF; 1,1 MB), Mündlicher Zwischenbericht der Syrien-Untersuchungskommission des UN-Menschenrechtsrates vom 26. Juni 2012, Punkt 51 (Seite 10), abgerufen am 5. Juli 2012 (englisch).

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